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Was Sie über das Speak-Up-System melden sollten

Das Speak-Up-System ist für Meldungen vorgesehen, die schwerwiegendes Fehlverhalten betreffen.

So melden Sie ein Anliegen

Untersuchungsvorgang

Ablauf

Jede Meldung wird von einer externen Anwaltskanzlei geprüft, bevor sie an den Head of Group Internal Audit weitergeleitet wird. Die Untersuchung umfasst:

  1. Aufnahme und Bestätigung der Meldung innerhalb von 7 Tagen.
  2. Prüfung der Glaubwürdigkeit und Schwere des Anliegens.
  3. Festlegung geeigneter Maßnahmen, ggf. in Zusammenarbeit mit internen oder externen Expert:innen.

Ergebnisse der Untersuchung

Falls eine Untersuchung einen Verstoß gegen die ISS Richtlinien und/oder Gesetze und andere Vorschriften ergibt, werden entsprechende Maßnahmen veranlasst. Soweit rechtlich möglich und je nach Sachverhalt wird ISS Sie nach Ihrer Meldung über die geplanten oder ergriffenen Maßnahmen sowie die entsprechende Begründung dafür informieren.

Schutz von Meldenden

Keine Repressalien gegen Meldende

Wenn Sie ISS in gutem Glauben ein Anliegen melden, stellen wir sicher, dass Sie aufgrund einer Speak Up-Meldung nicht diskriminiert oder Repressalien gegen Sie ergriffen werden.

Nationale Gesetze, die gegebenenfalls einen besseren Schutz für Sie als Ergebnis der Speak Up-Meldung und der Untersuchung bieten, ergänzen diese Richtlinie und haben ihr gegenüber Vorrang. 

Alternative Meldemöglichkeiten: Meldung an Behörden

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der EU haben, können Sie Ihr Anliegen statt über ISS auch über die in Ihrem Land verfügbaren externen Behörden melden. Der externe Meldesystem wird von den lokalen Behörden in Ihrem Land verwaltet und ermöglicht eine Meldung ähnlich der internen an ISS.

In Österreich ist das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung als externe Stelle für alle Hinweise auf Rechtsverletzungen gemäß dem HinweisgeberInnenschutzgesetz zuständig.
Wir empfehlen, dass Sie für Ihr Anliegen zunächst das interne Meldesystem von ISS verwenden.

Personenbezogene Daten

Die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten, die über das Speak Up-System übermittelt werden, erfolgt entsprechend den geltenden Datenschutzvorschriften, darunter der EU-Datenschutzgrundverordnung und des dänischen Datenschutzgesetzes.